Sportbetrieb: 3-G auch im Außenbereich

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Nach dem Überschreiten der Inzidenz von 100 pro 100.000 im Kreis Offenbach ist nun auch für die Teilnahme an Sportangeboten im Außenbereich ein Negativnachweis notwendig. Regularien und Möglichkeiten dazu siehe Mitteilung zum Innenbereich. Gleiches gilt für Innen- und Außengastronomie.

Grundlage ist die CoSchuV, das Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2 und die zugehörigen Auslegungshinweise der Hessischen Landesregierung sowie die diesbezgl. Allgemeinverfügung vom 2.9.21 des Kreises Offenbach.