Search

Nutzungsordnung Corona

Nutzungsordnung Alfred-Haimerl-Halle (TVD-Halle)

Stand: 11.10.2020

Im Zusammenhang mit den Vorgaben der Hessischen Landesregierung (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) hat der Vorstand des TV Dreieichenhain folgende Nutzungsordnung für die Alfred-Haimerl-Halle erlassen. Diese Vorgaben
gelten für alle Räume der Halle. Vorrangig zur Nutzungsordnung gilt die Verordnung zur
Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (in der jeweils aktuellen Fassung) sowie
etwaige Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach zur Corona-Pandemie.

  1. Personen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet. Gleiches gilt für Personen nach einem positiven Coronavirus-Test (auch innerhalb deren Haushalt) für die folgenden 14 Tage nach dem positiven Testergebnis.
  2. Das Betreten der TVD- Halle ist nur mit Mund-/Nasenschutz gestattet. Dieser darf mit Aufnahme des Sports abgenommen werden und ist vor dem Verlassen der Sporträume erneut anzulegen.
  3. Nach dem Betreten der Halle sind umgehend die Sporträume aufzusuchen. Das Warten im Flurbereich und Treppenhaus ist untersagt. Bitte warten Sie unter Umständen vor der Halle, z.B. bis die Übungsleiter Sie abholen.
  4. Dusch- und Umkleideräume dürfen unter Beachtung der Abstandsregel genutzt werden. Duschräume dürfen jeweils nur von 1 Person genutzt werden. Das Tragen des Mund-/Nasenschutzes wird in Umkleideräumen empfohlen.
  5. Die Halle ist zum Sportbetrieb in Sportbekleidung zu betreten und zu verlassen.
  6. Vor Aufnahme des Sportbetriebs erfolgt eine ausreichende Händedesinfektion/-reinigung, z.B. durch Händewaschen.
  7. Für die folgenden Räume gelten die entsprechend aufgeführten Kapazitätsvorgaben. Es darf sich im Rahmen der Nutzung maximal die genannte Anzahl von Personen im Raum aufhalten.
    • Großer Saal (EG): 35
    • Kleiner Saal (1. OG): 20
    • Raum Waldblick (2. OG): 10
    • Raum Burgblick (2. OG): 10
    • Mehrzweckraum (Keller): 10
    • Dartsraum (Keller): 10
    • Kegelbahnen (Keller): max. 2 auf den Bahnen, max. jeweils 10 pro Bahnenpaar im Vorraum; für den Sportbetrieb ist die gleichzeitige Nutzung aller Bahnen zulässig
    • Geschäftszimmer (EG): 2 (Büro)
      In allen Räumen ist auf eine regelmäßige Lüftung zu achten.
  8. Für den Sportbetrieb ist je Sportabteilung ein sportartenspezifisches Hygienekonzept zu erstellen und beim Hauptvorstand einzureichen. Das Hygienekonzept ist allen Teilnehmern der Übungsgruppen bekannt zu geben. Liegt keine solches Konzept vor gilt: Sofern eine Übungsgruppe aus mehr als 10 Teilnehmern besteht unterbleibt jeglicher Körperkontakt im Sinne der Abstandsregel (mindestens 1,5 m).
  9. In allen Sportangeboten werden zur Verfolgung möglicher Infektionsketten Teilnehmerlisten geführt. Ohne Eintragung in die Teilnehmerliste ist die Teilnahme am entsprechenden Sportangebot nicht gestattet. Die Teilnehmerlisten werden 14 Tage aufbewahrt und anschießend vernichtet.
  10. Die Übungsleiter sind befugt das Hausrecht im Namen des Vereins auszuüben und bei Nichteinhaltung der Nutzungsordnung ein vorübergehendes Hausverbot auszusprechen.

gez. Heiko Lenhard
Vorstand TV Dreieichenhain

Additional information